GEMA: Keine Ahnung von Creative Commons

Sind die so? Oder tun die nur so?

Foto: FC Stoffel (cc-by-sa)

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Die Musikwoche hatte vor ein paar Tagen sowohl GEMA als auch die C3S interviewt. Die Antworten für die GEMA kamen von Justiziar Tobias Holzmüller und sind online kostenlos nachzulesen. Die Antworten für die C3S von Meik Michalke sind online leider nicht kostenlos nachzulesen. Soviel zur ausgewogenen Berichterstattung. Inzwischen hat die GEMA aus den Antworten eine FAQ zusammen gebastelt und auf ihrer eigenen Seite online gestellt. Und da gibt es ein paar Passagen, die so einfach nicht stehen bleiben können.

Allen voran dieser Passus:

Rechteinhaber müssen vor Vergabe einer CC-Lizenz jedoch bedenken, dass sie mit einem CC-Vertrag unwiderruflich auf eine Vergütung für die entsprechende Nutzung ihrer Werke verzichten – dies gilt auch für die Nutzung in Zukunft.

Update: Inzwischen hat die GEMA hat den Passus leicht korrigiert in:

Rechteinhaber müssen vor Vergabe einer CC-Lizenz jedoch bedenken, dass sie mit der Vergabe der CC-Lizenz unwiderruflich – d.h. auch für die Zukunft – auf eine Vergütung für die von der CC-Lizenz umfasste Nutzung (bspw. nichtkommerzielle Nutzung) ihrer Werke verzichten.

Das ist so nicht ganz insofern korrekt, als daß auf eine Vergütung durch Nicht-Kommerzielle Nutzung verzichtet wird. Aber eben nur darauf. Denn bei der Wahl einer CC-Lizenz kann der Urheber die NC-Bedingung auswählen und damit die kommerzielle Nutzung ausschließen und sich selbst vorbehalten. Das bedeutet: Wer seine Werke in irgendeiner Weise an kommerzielle Nutzer gegen Geld lizenzieren möchte, wählt klassischerweise die NC-Bedingung. Das geht in etwas abgewandelter Form sogar auch mit der SA-Bedingung, die besagt, dass kommerzielle Nutzungen ihrerseits wieder unter CC-SA gestellt werden müssen. Oft wollen Lizenznehmer genau das aber nicht und handeln dann mit den Urhebern eine eigene Lizenzvereinbarung aus.

Wir folgern daraus: Was der Justiziar der GEMA da behauptet, ist so nicht ganz korrekt. Vielleicht meint er aber ja auch, dass Urheber mit CC-Lizenzen unwiderruflich auf eine Vergütung durch die GEMA verzichten. Das wäre dann wahrscheinlich korrekt.

Dann lesen wir:

Der Rechteinhaber räumt der GEMA bei Abschluss des GEMA-Berechtigungsvertrages ausschließliche Rechte an seinen Werken ein; die Befugnis, Lizenzen für diese Werke zu vergeben, liegt daher grundsätzlich bei der GEMA. Die Rechteinhaber selbst haben aber die Möglichkeit, die Rechteeinräumung flexibel zu gestalten; sie können einzelne Nutzungsarten wie z.B. die Rechte für Onlinenutzungen sowie einzelne Länder für alle Werke vom Wahrnehmungsumfang der GEMA ausnehmen.

Dass hier Rechteinhaber die Möglichkeit haben „die Rechteeinräumung flexibel zu gestalten“ ist ein Euphemismus. Denn Urheber können zwar die gesamten Onlinerechte aus der Nutzung ausnehmen (und auch einzelne Länder), sie können aber nicht einzelne Werke aus der Nutzung ausnehmen. Das bedeutet: Die Urheber müssen für alle ihre Werke die Rechte an die GEMA übertragen. Für. Alle. Ihre. Werke. Und die sind dann automatisch all-rights-reserved. Denn die GEMA ist nicht mit Creative Commons kompatibel. Weil Creative Commons für einzelne Werke gelten kann. Dann aber zeitlich und räumlich unbeschränkt, was in Zeiten des Internets ja auch Sinn macht. Einmal ins Netzt gekippt und gut ist. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Bei der GEMA kann man einzelne Werke nicht rausnehmen, dafür einzelne Bereiche und / oder Länder. Bei Creative Commons kann man einzelne Bereiche nicht rausnehmen und auch nicht einzelne Länder, dafür aber für jedes einzelne Werk entscheiden, unter welcher Lizenz man es veröffentlichen will. Welches der beiden Modelle ist denn nun flexibel?

Zum Schluß positioniert sich die GEMA noch gegenüber der C3S:

Die C3S hingegen beruht auf dem CC-Konzept, das gerade den Verzicht des Urhebers auf die Vergütung voraussetzt.

Das ist doppelt nicht ganz korrekt. Das CC-Konzept bedeutet nicht zwangsläufig den Verzicht des Urhebers auf die Vergütung, siehe oben. Und die C3S beruht nicht auf dem CC-Konzept sondern auf dem Konzept einer ganz normalen Verwertungsgesellschaft, die für ihre Mitglieder die Rechte wahrnimmt, die von den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurden. Und die bei entsprechend gewählten Lizenzen das Geld für die Mitglieder eintreibt. Die C3S erlaubt ihren Mitgliedern auch die Nutzung von CC-Lizenzen. Das ist aber nur eine Möglichkeit, denn natürlich können die Mitglieder auch all-rights-reserved für ihre Werke wählen.

Wie soll man die GEMA FAQ also bewerten. Sieht das nicht ein bisschen so aus als habe die GEMA in Bezug auf die C3S von ignorieren auf bekämpfen geschaltet? Wir nehmen das mal als gutes Zeichen, ganz im Sinne Ghandis: „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

P.S:
Ich bin längst vor Jahren aus der GEMA ausgetreten und unterstütze nun die C3S.

Dieser Beitrag ist ein Crosspost von purer-luxus.org

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