Gott vergibt, die katholische Kirche nie

Zeit für eine Reform des Kirchenarbeitsrechts

Ich bin doch ziemlich entsetzt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kirchenarbeitsrecht. Es hat entschieden, dass die katholische Kirche weiterhin Arbeitnehmern kündigen darf, wenn diese nach einer Scheidung wieder heiraten. Mein erster Impuls war sofort einen offenen Brief an Kardinal Woelki zu schreiben. Nachdem ich mich aber ein wenig mit der Auffassung der katholischen Kirche zum Thema Ehebruch auseinadergesetzt habe, hab ich den Brief dann lieber sein lassen. Da wäre ich schön vor die Wand gelaufen.

Für die katholische Kirche ist Ehebruch eine Todsünde, welche den Verlust der göttlichen Gnade nach sich zieht. Ehen werden in der katholischen Kirche nur durch den Tod geschieden. Wer nach einer Scheidung wieder heiratet, begeht Ehebruch und lebt in Todsünde. Damit hat er/sie sich von der katholischen Kirche selbst abgewandt und gehört dementsprechend gekündigt. Gnade vor Recht gibt es nicht, weil durch die Todsünde erst einmal die göttliche Gnade verlustig gegangen ist. Durch Bereuen und Beichte kann die Sünde vergeben werden, aber dazu darf die zweite Ehe nicht weitergeführt werden.

Ich stelle zu meinem Entsetzen fest, dass mein Glaube an einen gütigen Gott doch mehr einem naiven Kinderglauben entspricht als den offiziellen Glaubensgrundsätzen der katholischen Kirche. Ich stelle fest, dass der Gott der katholischen Kirche nicht so einfach vergibt. Ich stelle fest, dass in der katholischen Kirche immer weniger Platz für normale, fehlbare Menschen ist. Ich stelle fest, dass die katholische Kirche ihre Moralvorstellungen nicht nur predigt sondern auch gnadenlos durchsetzt. Sie ist Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem. Ich stelle fest, dass ich mich ohnmächtig gegenüber den Kirchenoberen fühle.

Das entspricht nicht meiner Auffassung von Kirche und Gemeinde. In meinem naiven christlichem Selbstverständnis ist die Kündigung eine Maßnahme, die weit über den geschützten Raum der Religionsausübung hinausgeht. Wenn die Kirche den Ehebrecher / die Ehebrecherin nicht an der heiligen Kommunion teilnehmen lässt, findet das im Rahmen der Glaubensgemeinschaft statt. Wenn sie eine Kündigung ausspricht, dann findet das in unserer Zivilgesellschaft statt. Für mich ist damit eine Grenze überschritten.

Ich bin wirklich froh, dass Ehebrecher nicht mehr nach alttestamentarischem Brauch gesteinigt werden. Das haben wir zum Glück hinter uns gelassen. Wäre es nicht Zeit, endlich auch das Kirchenarbeitsrecht hinter uns zu lassen?

P.S.
Ich trete auch deshalb immer noch nicht aus der Kirche aus, weil ich nach wie vor die Hoffnung nicht aufgegeben habe, dass eine andere Kirche möglich ist. Und das wird nur passieren, wenn genügen Menschen in der Kirche daran mitarbeiten.

Links:
Hier zwei lesenswerte Beiträge von Volker Beck zu dem Thema.
Thesen zum kirchlichen Arbeitsrecht
Kirchliches Arbeitsrecht: @BVerfG : Chance verpasst – aber Türe offengelassen

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